Spielball der Mächte
01
Urkunde regelte die Steuerhoheit |
07 Kriege der
Markgrafen |
03 Die Kirche und Staat im Streit
Für dieses eng verzahnte Miteinander von Staat und Kirche prägten
die Historiker rückblickend den Namen "ottonisch-salisches Reichs-Kirchensystem".
Es wurde erst lange nach der Zeit Heinrichs II. infrage gestellt, als die Kirche
unter Führung des Papstes ihre Unabhängigkeit einforderte; den Konflikt,
der daraus entstand, nennt man "Investiturstreit", denn ein Streitpunkt
war, wer die Bischöfe ernennen oder "investieren" durfte - der
Kaiser oder der Papst. Es war ein späterer Bamberger Bischof, Otto der
Heilige, der im Wormser Konkordat von 1122 diesen Konflikt beilegen half.
Klöster, Stifte und Domschulen waren die Bildungszentren des mittelalterlichen
Reiches, lange bevor die ersten Universitäten entstanden. Fleißige
Schreiber und Buchmaler überlieferten die Texte der Bibel und der Kirchenväter,
aber auch der römischen Schriftsteller wie Cicero oder Seneca - ohne die
mittelalterlichen Kleriker und ihre Überlieferung der lateinischen Literatur
wäre unsere Kultur heute um einige Grundlagen ärmer.
Das Würzburger Stift St. Johannes im Haug, an das Erlangen 1002 zunächst
fiel und an das die Erlanger damit ihre Abgaben zu leisten hatten, war ganz
jung. Erst im gleichen Jahr oder kurz vorher hatte es der Würzburger Bischof
Heinrich I. ins Leben gerufen. Der neu gekrönte König Heinrich II.
konnte sich durch die rasche Schenkung von Gütern an das junge Stift geschickt
die Sympathien des Würzburger Bischofs sichern.
Den Stiftsherren von Haug schien aber der Besitzkomplex im Regnitztal offenbar
zu weit entfernt gelegen, um wirklichen Nutzen daraus ziehen zu können.
So wurde bereits nach 14 Jahren der Bischof von Bamberg im Tauschverfahren neuer
Eigentümer von Erlangen. Bamberg kam dies sehr gelegen, konnten Bischof
und Domkapitel doch nach und nach fast das gesamte Regnitztal bis nach Fürth
unter ihre Herrschaft bringen.
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation konnten die Fürsten,
Bischöfe und Städte auf Kosten des Königs oder Kaisers immer
mehr Herrschaftsrechte an sich ziehen. Aus diesem Grund entstand in Deutschland
bis zur Bisrnarck'schen Reichsgründung 1871 - anders als etwa in Frankreich
- niemals ein starker Zentralstaat.
03.01 Die Fürsten gestärkt
Vor allem die Herrschaft Kaiser Friedrichs II. aus der Familie der Staufer
legte entscheidende Fundamente für die starke Stellung der Fürsten,
Städte und Bischöfe. In zwei Vertragswerken von 1220 beziehungsweise
1231, der "Confoederatio cum principibus ecclesiasticis" und dem "Statutum
in favorem principum " gestand der meist in seinem Königreich Sizilien
residierende Friedrich II. den geistlichen und weltlichen Fürsten wichtige
Rechte zu, die bislang im Regelfall dem König vorbehalten waren. Die Fürsten
durften nun selbst Dinge wie das Markt-, Münz- und Zollrecht, die Befestigungshoheit
und die Gerichtsbarkeit ausüben und etwa an Städte verleihen.
In Franken begann ein Wettlauf um den Ausbau von fürstlichen Territorien.
Die Bistümer Würzburg, Bamberg und in geringerem Umfang auch Eichstätt
hatten dabei die günstigsten Voraussetzungen, verfügten sie doch von
alters her über Besitzungen und königliche Privilegien und nannten
schon die klimatisch begünstigten Landesteile an Regnitz, Altmühl
und Main ihr eigen.
Friedrich II |
Er sorgte mit Städtegründungen auf kirchlichem Gebiet für Protest
geistlicher Fürsten: Friedrich II
Von den weltlichen Fürstenhäusern waren die Hohenzollern, die zunächst
Burggrafen von Nürnberg waren, die erfolgreichsten. Um Ansbach, Kulmbach
und Bayreuth herum konnten sie ein umfangreiches Territorium aufbauen. Besondere
Förderung durch Friedrich II. erhielt auch die Reichsstadt Nürnberg,
denn ihr hatte er 1219 den "Großen Freiheitsbrief" ausgestellt
und damit ähnliche Rechte wie den Fürsten-verliehen.
Während die anderen fränkischen Reichsstädte wie Rothenburg ob
der Tauber, Schweinfurt, Weißenburg und Windsheim über eher wenig
politisches Gewicht verfügten, etablierte sich Nürnberg als eine der
einflussreichsten Städte Deutschlands und erwarb nach und nach ein großes
Landgebiet, das vor allem nahezu den gesamten Flusslauf der Pegnitz im Osten
der Stadt umfasste und bis vor die Tore Erlangens reichte.
03.2 Nach Bamberg
Bischof wird neuer Besitzer
Für die Stiftsherren von Stift Haug in Würzburg muss es ein recht
mühseliges Unterfangen gewesen sein, jeweils ihre Abgaben aus Erlangen
einzutreiben. Anders lässt es sich kaum erklären, dass das Stift schon
nach 14 Jahren seinen Besitz Erlangen tauscht. Neuer Eigentümer wird der
Bamberger Bischof.
Für ihn liegt Erlangen näher als für die Würzburger; für
die Bewohner Erlangens ändert sich praktisch nichts. Sie leben nach wie
vor in einer ländlichen Siedlung und müssen Teile ihrer landwirtschaftlichen
Erträge als Abgaben nun an den Bamberger Bischof abführen. Dieser
ist zumindest für die Siedlung östlich der Regnitz, aus der später
die Stadt Erlangen hervorgehen sollte, auch der geistliche Oberhirte.
Bei Gründung des Bistums hatte sich Bischof Megingoz von Eichstätt
noch gegen eine zu weitgehende Schmälerung seines Gebietes wehren können,
so dass Heinrich II. als Südgrenze des Bamberger Einflussbereiches die
Schwabach bestimmte. Nach Megingoz' Tod wurde das Eichstätter Bistum aber
verkleinert. Die Region zwischen Schwabach und Pegnitz gehörte fortan zu
Bamberg, damit auch die späteren Städte Erlangen und Nürnberg.
Bis 1803 war der Bischof von Bamberg der politische Herrscher in Büchenbach. Der Ort, noch heute traditionell katholisch, feierte bereits 1996 seine erste urkundliche Erwähnung vor 1000 Jahren. |
Bis 1803 war der Bischof von Bamberg der politische Herrscher in Büchenbach.
Der Ort, noch heute traditionell katholisch, feierte bereits 1996 seine erste
urkundliche Erwähnung vor 1000 Jahren.
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