Dies ist (Stand 2007: war) eine Sammlung von Tips zum Zulassen eines alten Fahrzeuges mit einem roten 07er-Oldtimer-Kennzeichen. Es ist nicht die definitive Anleitung, allerdings habe ich auch noch nirgends eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu gefunden.
Stand 2007: Das rote 07er-Kennzeichen wurde schon vor einiger Zeit gekippt. Neuzulassungen scheint es nicht mehr zu geben; der Altbestand kann wohl bis auf weiteres bestehen bleiben. Das Folgende ist somit ein historischer Rückblick, bzw. kann für zukünftige Generationen als Inspiration dienen, was es alles schon einmal für sinnvolle Dinge auf der Welt gab, die sie dann bitte selbst erneut beim Gesetzgeber durchsetzen können:
Siehe im News-Teil des DEUVET, http://www.deuvet.de/.
Kurzüberblick: Es gibt eine nicht-öffentlich tagende Kommission, die das Zulassungsverfahren für Fahrzeuge vereinfachen soll. Einer der (durchgesickerten) Vorschläge ist es, die Sonderregelung für das rote 07er-Oldtimer-Kennzeichen ersatzlos zu streichen.
Das hätte folgende Konsequenzen: viele Fahrzeuge, die das gesegnete Alter von 20 Jahren erreicht haben, aber aufgrund mangelnder Ersatzteilversorung zu schade für den Alltagsverkehr sind, müßten bis zum offiziellen Oldtimer-Status (30 Jahre) noch weitere 10 Jahre voll zugelassen und bezahlt werden, oder sie müßten auf andere Weise "hinübergerettet" werden, nämlich indem man sie abmeldet. Da greifen nun wieder andere diskrimierende Gesetze und Verordnungen, die entweder die Verschrottung oder die Angabe des Aufbewahrungsortes fordern etc. Ziel ist es, daß möglichst viele Autos verschrottet werden, damit mehr neue gekauft werden... Das Ergebnis wird also sein, daß viele Besitzer alter Fahrzeuge diese "Durststrecke" bis zum offiziellen Oldtimerstatus scheuen werden, und viele Fahrzeuge aufgegeben und verschrottet werden. Damit wird in Zukunft die kulturelle Landschaft im Bereich der Oldtimer sehr kahl werden...
Wenn Sie also also schon einmal bei einer kleinen Ansammlung von Oldtimern deren Anblick genossen haben, dann sollten sie sich vergegenwärtigen, daß die Erhaltung dieser Fahrzeuge auf große private Initiative angewiesen ist (Finanzen und viel, viel Arbeit). Unterstützen Sie bitte diese Mitbürger, indem sie dafür votieren, daß ihnen die Pflege unser aller automobilem Kulturgut nicht von Gesetzes wegen unötig erschwert wird. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Man muß im Vorfeld folgende Punkte beachten, erledigen, besorgen:
ein Gutachten vom TÜV, das bescheinigt, daß das betreffende Fahrzeug 2 von 4 notwendigen Kriterien erfüllt. Die Kriterien entstammen [@@@Bla-Verordnung/-Gesetz §XY] und lauten wie folgt:
Es ist gut möglich, daß der TÜV auf einer Hauptuntersuchung besteht (ich weiß nicht, ob das nicht sowieso Bestandteil des Gutachtens ist); soweit ich weiß, braucht man zum Betrieb eines Fahrzeuges unter dem roten 07er-Kennzeichen keinen TÜV; allerdings muß das Fahrzeug betriebssicher sein! Dies sicherzustellen ist Aufgabe des Halters; die Überprüfung wird (bei normaler Zulassung) durch TÜV/Dekra etc. durchgeführt. Zur eigenen und fremden Sicherheit sollte man zu regelmäßigen TÜV-Untersuchungen bereit sein, denn es geht auch bei ausnahmsweisem Betrieb eines Fahrzeuges um Sicherheit; und es geht um den guten Ruf des roten 07er-Kennzeichens. Also bitte nicht mißbrauchen!
© 2002 ich Created: Sat Jun 14 18:56:41 CEST 2003 Last updated: 2007-09-13T13:47:09+0200 EOF