Erweitere Charta gegen den Umgang mit RFID-Techniken
Vorwort
Es gibt verschiedene Verbraucherschutz-Organisationen, die schon Chartas geschrieben haben, die Forderungen zum Umgang mit RFID-Etiketten enthalten. Allerdings gehen die über ein Minimum nicht hinaus und sind deswegen unzureichend. Hier nun eine Erweitere Charta gegen den Umgang mit RFID-Etiketten.
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Erweitere Charta gegen den Umgang mit RFID-Techniken
Alle Chartas, die zur Beschränkung des Umgangs mit RFID-Techniken dienen, sind hiermit inkludiert, und zwar in ihrer restriktivsten Version.
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Geld, Gutscheine oder andere Wertspeicher dürfen nicht mit RFID-Etiketten versehen werden.
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Gegenstände und Orte, die RFID-Etiketten enthalten oder verarbeiten, sind zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung muß gegenüber der Umgebung deutlich hervorstechen. Gegebenenfalls müssen Werbeflächen entfernt werden.
Die Kennzeichnung muß deutlich eine Gefahr signalisieren.
Die Kennzeichnung muß auch körperlich eingeschränkenten Personen (z.B. Blinde, Taube, sitzende Rollstuhlfahrer oder kleine Personen) die Gefahr signalisieren.
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RFID-Etiketten müssen deaktivierbar sein.
Eine Deaktivierung muß eine Zerstörung sein.
Die Zerstörung muß auch durch Entfernung erreichbar sein.
Die Entfernung muß möglich sein ohne technische Hilfmittel.
Die Entfernung muß vollständig sein.
Die Entfernung muß möglich sein ohne das Gerät, die Ware oder deren Verpackung zu öffnen oder zu beschädigen. Für Dokumente gilt Entsprechendes.
Werden die Etiketten in der Lokalität eines Emittenten entfernt, darf eine Zuordnung zum Konsumenten nicht möglich sein. Dies kann erreicht werden, z.B. durch Einwurf in urnen-ähnliche Sammelbehältnisse.
Nach der Zerstörung darf ein RFID-Etikett nicht mehr reagieren, d.h. schon seine Existenz darf nicht mehr detektierbar sein (z.B. durch Resonanz seiner Antenne).
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Eine Deaktivierung darf nicht rückgängig gemacht werden können, auch nicht teilweise.
Eine Deaktivierung darf nicht zur Funktionsminderung oder Wertminderung eines Gerätes oder Dokumentes führen, sondern muß zu einer Wertsteigerung führen („befreites Gut“).
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Die Zerstörung von RFID-Etiketten darf (und soll) vom Empfänger einer Ware oder Dienstleistung gefordert werden.
Die Zerstörung muß vom Erbringer einer Ware oder Dienstleistung freiwillig angeboten werden. Auf dieses Angebot muß deutlich hingewiesen werden. Dieses Angebot muß die Zerstörung positiv formulieren.
Dem Empfänger einer Ware oder Dienstleistung, der RFID-Etiketten zerstören läßt, darf keinerlei Nachteil entstehen.
Empfängern einer Ware oder Dienstleistung, die RFID-Etiketten nicht zerstören lassen, dürfen keinerlei Vorteile gewährt werden, oder solche in Aussicht gestellt werden, weder schriftlich (z.B. in der Werbung) noch nicht-materiell/-nachweisbar (z.B. in Verkaufs-/Beratungsgesprächen).
Der Schutz vor Nachteilen gilt auch innerhalb geschlossener Lieferketten.
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Mit dem Kauf einer Ware oder Dienstleistung gehen alle enthaltenen RFID-Etiketten vollständig in das Eigentum des Käufers über.
Der Eigentumsübergang schließt auch sämtliche im RFID-Etikett gespeicherten Daten ein.
Der Eigentümer hat das Recht, sämtliche im RFID-Etikett gespeicherten Daten auszulesen.
RFID-Etiketten dürfen keine "geheimen Felder" enthalten. Alle Felder müssen auslesbar sein.
RFID-Etiketten dürfen keine verschlüsselten Daten enthalten.
Die Emittenten von RFID-Etiketten müssen geeignete Terminals bereitstellen, über die die Öffentlichkeit die im RFID-Etikett gespeicherten Daten einsehen kann.
Die Terminals müssen jederzeit und von jedermann und anonym zu benutzen sein.
Die Terminals müssen Möglichkeiten zur Verfügung stellen zur Einsicht, zum Ausdruck, zur Speicherung und zur Fernübertragung (z.B. zwecks Beweissicherung).
Über die Benutzung des Terminals und deren Verlauf dürfen keinerlei Aufzeichnungen gemacht werden.
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Die Emittenten von RFID-Etiketten müssen für alle von ihnen in Umlauf gebrachten RFID-Etiketten für jede Version an öffentlich zugänglicher Stelle eine vollständige Dokumentation geben. Die Dokumentation und der Zugang dazu muß kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Diese Dokumentation muß für jedes in einem RFID-Etikett enthaltene Feld eine vollständige und schlüssige Erklärung über die Bedeutung des Feldes enthalten.
Das Interesse der Öffentlichkeit wiegt höher als etwaige Geschäftsgeheimnisse. D.h. angebliche Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht zur Zurückhaltung oder Verschleierung von Dokumentation vorgeschoben werden.
Deswegen:
Verwendung von RFIDs einschränken!
© 2006 ich Datum der Erstellung: 2006-08-13T17:04:18+0200 Datum der letzten Aktualisierung: 2006-08-13T17:04:18+0200 EOF