Barrierefreies Internet

Seit ihrer Veröffentlichung am 17. Juli 2002 gilt in Deutschland die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" kurz "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" oder BITV. Eine Anlage zur BITV legt im Einzelnen fest, welche technischen Anforderungen eine barrierefreie Website erfüllen muss.

Die BITV enthält insgesamt 14 Anforderungen. Zu jeder Anforderung gibt es eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz zu erreichen. Diese Bedingungen teilen sich der Priorität nach in zwei Gruppen auf: Bedingungen der Priorität 1 müssen auf allen Seiten eines Internet-Auftritts berücksichtigt werden, darüber hinaus müssen zentrale Bestandteile eines Auftritts wie Einstiegsseiten oder Navigation zusätzlich auch alle Bedingungen der Priorität 2 erfüllen.

Die Anforderungen und Bedingungen des BITV sind auf Basis der WAI-Richtlinien entstanden und ähneln diesen daher sehr.

Hier werden Sie immer wieder Erläuterungen zu diesem Thema finden.

Heute Teil 1 - wir orientieren uns an den WAI Richtlinien:

Wenn Sie mit den Fragen der Zugänglichkeit betreffend das Design von Web-Seiten nicht vertraut sind, bedenken Sie, dass manche Benutzer möglicherweise in einer Umgebung arbeiten, die sich von der Ihren stark unterscheidet:

Sie sind möglicherweise nur unter Schwierigkeiten oder überhaupt nicht in der Lage, zu sehen, zu hören, sich zu bewegen oder bestimmte Arten von Information zu verarbeiten.
Sie haben möglicherweise Schwierigkeiten, einen Text zu lesen oder zu verstehen.
Sie haben möglicherweise keine Tastatur oder keine Maus oder sind nicht in der Lage, davon Gebrauch zu machen.
Sie haben möglicherweise einen reinen Textbildschirm, einen kleinen Bildschirm oder eine langsame Internet-Verbindung.
Sie sprechen oder verstehen möglicherweise die Sprache, in der das Dokument abgefasst ist, nicht fließend.
Sie sind möglicherweise in einer Situation, in der ihre Augen, Ohren oder Hände beschäftigt oder behindert sind (z. B. bei der Fahrt zur Arbeit, in einer lauten Umgebung o. Ä.)
Sie haben möglicherweise einen älteren Browser, einen völlig anderen Browser, einen Sprach-Browser oder ein anderes Betriebssystem.
Entwickler von Inhalten müssen diese Situationen beim Web-Design bedenken. Während zahlreiche Situationen zu bedenken sind, kommt jede Entscheidung für zugängliches Design im Allgemeinen mehreren Gruppen von Behinderten und der Web-Community als Ganzes zugute. Wenn z. B. Stylesheets verwendet werden, um den Stil der Schrift zu beeinflussen und das FONT-Element zu eliminieren, haben HTML-Autoren eine bessere Kontrolle über ihre Seiten, was diese Seiten für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit besser zugänglich macht und durch die gemeinsame Verwendung von Stylesheets die Ladezeit für alle Benutzer oft reduziert.

Diese Richtlinien diskutieren Fragen der Zugänglichkeit und stellen Lösungen für zugängliches Design bereit. Sie behandeln typische Szenarien, die Benutzer mit bestimmten Behinderungen vor Probleme stellen. Z. B. erläutert die erste Richtlinie, wie Entwickler von Inhalten Bilder zugänglich machen können. Manche Benutzer sind nicht in der Lage, Bilder zu sehen, andere benutzen möglicherweise textbasierte Browser, die keine Bilder unterstützen, während wieder andere möglicherweise Bilder abgeschaltet haben (z. B. wegen einer langsamen Internet-Verbindung). Diese Richtlinien schlagen nicht die Vermeidung von Bildern vor als einen Weg, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Stattdessen erläutern sie, dass die Verwendung eines Text-Äquivalents das Bild zugänglich macht.

Wie macht ein Text-Äquivalent das Bild zugänglich? Beide Wortteile von "Text-Äquivalent" sind wichtig:

Textinhalt kann dem Benutzer als synthetisierte Sprache, Blindenschrift oder visuell dargestellter Text präsentiert werden. Jede dieser Mechanismen verwendet einen anderen Sinn -- Ohren für synthetisierte Sprache, Tastsinn für Blindenschrift, Augen für visuell dargestellten Text -- auf diese Weise wird die Information zugänglich für Gruppen, die eine breite Palette von sensorischen und anderen Behinderungen repräsentieren.
Um von Nutzen zu sein, muss der Text dieselbe Funktion bzw. denselben Zweck erfüllen wie das Bild. Nehmen Sie zum Beispiel ein Foto der Erde, aufgenommen aus dem Weltraum. Wenn der Zweck des Bildes vorrangig in der Ausschmückung besteht, mag der Text "Foto der Erde vom Weltraum aus gesehen" die benötigte Funktion erfüllen. Wenn der Zweck des Fotos darin besteht, bestimmte Informationen über Geographie zu illustrieren, sollte das Text-Äquivalent diese Information enthalten. Wenn das Foto dem Benutzer sagen soll, dass er das Bild auswählen soll, um Informationen über die Erde zu erhalten (etwa indem er es anklickt), wäre der äquivalente Text "Informationen über die Erde". D. h. wenn der Text für einen Benutzer mit einer Behinderung dieselbe Funktion oder denselben Zweck erfüllt wie das Bild für andere Benutzer, kann er als Text-Äquivalent angesehen werden.
Beachten Sie, dass Text-Äquivalente, abgesehen von ihrem Nutzen für Behinderte, allen Benutzern helfen können, Seiten schneller zu finden, da Suchmaschinen den Text bei der Indizierung von Seiten verwenden können.

Während Entwickler von Web-Inhalten Text-Äquivalente bereitstellen müssen, ist es die Aufgabe der Benutzeragenten (z. B. Browser und assistive Technologien wie Screenreader, Blindenschrift-Displays usw.), die Information dem Benutzer zu präsentieren.

Nicht-Text-Äquivalente zu Text (z. B. Icons, aufgezeichnete Sprache oder ein Video mit einer Person, die den Text in Gebärdensprache übersetzt) kann Dokumente Menschen zugänglich machen, die Schwierigkeiten mit geschriebenem Text haben, einschließlich vieler Personen mit kognitiven Behinderungen, Lernbehinderungen und Gehörlosigkeit. Nicht-Text-Äquivalente für Text können auch für Menschen hilfreich sein, die nicht lesen können. Eine Audio-Beschreibung ist ein Beispiel für ein Nicht-Text-Äquivalent zu visueller Information. Eine Audio-Beschreibung der Videospur einer Multimedia-Präsentation kommt Menschen zugute, die die visuelle Information nicht sehen können.

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