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FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

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Beitragsordnung des Fördervereins FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

1. Fälligkeit

Die Beitragspflicht und das Beitragsjahr beginnen mit dem Tag der Aufnahme in die Mitgliederliste. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten und ist jeweils für ein angefangenes Beitragsjahr fällig. Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft. Geleistete Mitgliedsbeiträge werden bei Verlust der Mitgliedschaft nicht erstattet.

Die Beitragserhebung erfolgt gewöhnlich per Lastschrift. Die Mitglieder sind für die richtige Mitteilung der für den Einzug erforderlichen Angaben gegenüber dem Kassenwart des Vereins zuständig. Die Kosten fehlgeschlagener Beitragseinzüge werden vom Mitglied getragen, soweit den Verein bzw. den Beitragseinzieher kein Verschulden trifft.

2. Beitragshöhe (Mindestbeitrag)

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für
a) Privatpersonen 25,00 Euro / Jahr
b) ermäßigte Privatpersonen *) 5,00 Euro / Jahr
c) Firmen und Organisationen 25,00 Euro / Jahr
d) Schulen 0,00 Euro / Jahr

Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Beitrages befreit. Aus steuerlicher Sicht ist meist eine Spende günstiger, als ein höherer Beitrag. Wir bitten daher besonders unsere kommerziell tätigen Mitglieder um Unterstützung.

Es besteht natürlich die Möglichkeit FEN über den Mindestbeitrag hinaus zu unterstützen. Bitte informieren Sie den Kassenwart über den einzuziehenden Gesamtbeitrag.

Mitglieder, die den Beitrag über den Schluß des Beitragsjahres hinaus nicht entrichtet haben, werden gemahnt. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung können sie auf Beschluß des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden. Die erste Mahnung ist kostenlos. Für die zweite Mahnung werden 10,- Euro fällig.

*) Auf Antrag an den Vorstand wird für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Zivildienst- und Wehrdienstleistende sowie Empfänger von Sozialhilfe der Mitgliedsbeitrag im FEN - Förderverein ermäßigt. Ein Nachweis (Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, etc.) muß mindestens einmal jährlich unaufgefordert vorgelegt werden, andernfalls ist der Beitrag für Privatpersonen fällig.
Bei Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird grundsätzlich auch ohne Nachweis ein ermäßigter Beitrag gewährt (Schulpflicht).

3. Besonderer Beitrag

In besonderen Härtefällen oder bei Bewerbern, an deren Mitgliedschaft ein besonderes Vereinsinteresse besteht, kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag herabsetzen.

4. Gültigkeit

Frühere Beitragsordnungen verlieren mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung ihre Gültigkeit.
Die Beitragsordnung tritt am 01. Oktober 2002 in Kraft.
Beitragsänderung am 14. Mai 2007.